Glas am Bau: Standards, Planung und Sicherheit in der Schweiz

Schweizer Fachverbände und technische Expertise

Die Schweizer Baubranche verfügt über spezialisierte Institutionen, die Fachwissen zu Fenster- und Fassadentechnik bündeln. Die Schweizerische Zentrale Fenster und Fassaden (SZFF/CSFF) ist ein gesamtschweizerischer Fachverband, der sich mit anspruchsvollen Fenstern, Fassaden und Verglasungen bis hin zu integralen Gebäudehüllen befasst und Marktanteile dieser Produkte fördert. Neben spezifischem Fachwissen zu verschiedenen Materialien liegt eine besondere Kompetenz in der Verwendung von Metallwerkstoffen.

Viermal jährlich publiziert die SZFF in Zusammenarbeit mit weiteren Fachverbänden die Fachzeitschrift FASSADE, die sich an Profis richtet. Aktuelle Ausgaben behandeln Themen von der qualitätsvollen Sanierung gealterter Bausubstanz bis zu präzise konzipierten Neubauten.

Als neutrale technische Anlaufstelle fungiert die Technische Fachstelle SIGAB in Schlieren. Seit 1980 steht sie Planenden, Bauleitungen, Behörden und Unternehmen für Gutachten, Beratungen und Schulungen zur Verfügung. Seit 2023 ist die SIGAB dem Schweizerischen Flachglasverband (SFV-ASVP) angegliedert. Sie vertritt die Branche in Normkommissionen wie den SIA-Arbeitsgruppen und der SNV und erarbeitet Richtlinien für den sicheren Glasbau.

Qualitätsstandards und Sicherheitsanforderungen

Visuelle Qualitätsbeurteilung

Die Beurteilung der visuellen Qualität von Glas am Bau erfolgt gemäss SIGAB-Richtlinie 006 und den Vorgaben der Norm SN EN 1279-1:2018-10 (Anhang F und G). Grundsätzlich werden Einfachgläser und Mehrscheiben-Isoliergläser unterschieden. Die Prüfung erfolgt aus einem Abstand von mindestens drei Metern von innen nach aussen bei diffusem Tageslicht – die Betrachtung des Hintergrundes durch die Verglasung ist massgebend, nicht die Oberflächenaufsicht. Pro Quadratmeter wird eine Prüfdauer von bis zu einer Minute angesetzt.

Diese Normen gelten nicht für Sonderausführungen wie Ornamentglas, Drahtglas, Brandschutzgläser oder nicht transparente Glaserzeugnisse. Eingebaute Elemente im Scheibenzwischenraum oder im Verbund werden ebenfalls nicht beurteilt. Anforderungen über die Standardqualität hinaus sind gesondert vertraglich zu vereinbaren.

Sicherheitsglas und Systeme

Die SIGAB-Richtlinie 002 definiert Anforderungen an sicherheitstechnische Glaskonstruktionen. Verbund-Sicherheitsglas (VSG) besteht aus mindestens zwei Scheiben, die über eine hochreissfeste Folie (z.B. PVB) verbunden werden. Je nach verwendetem Einzelglas zeigt sich unterschiedliches Bruchverhalten: Bei Floatglas, Ornamentglas oder teilvorgespanntem Glas (TVG) bietet VSG eine Resttragfähigkeit, da grossflächige Scherben an der Folie haften bleiben. Bei einem Aufbau aus zwei Einscheiben-Sicherheitsgläsern (ESG) mit PVB entsteht hingegen keine Resttragfähigkeit.

VSG findet Anwendung bei Überkopfverglasungen, als Absturzsicherung sowie zum Schutz gegen Einbruch, Durchwurf und Durchschuss. Für absturzsichernde Verglasungen sind statische Anforderungen und gegebenenfalls bauaufsichtliche Zulassungen (AbZ) erforderlich. Alternativ kommen bei Balkonverglasungen Schiebe-, Falt- oder rahmenlose Systeme zum Einsatz, die den Balkon vor Witterung schützen und die Wohnqualität durch verbesserten Schallschutz und Energieeffizienz steigern.

Planung und baurechtliche Rahmenbedingungen

Tageslichtplanung und Fensterdimensionierung

Moderne Planungsansätze gehen über die Anforderungen historischer Bauordnungen hinaus. Während die deutsche Musterbauordnung noch 10 bis 12,5 Prozent Fensterfläche zur Grundfläche vorsieht, empfiehlt die europäische DIN EN 17037 (Tageslichtnorm) aus dem Jahr 2019 deutlich höhere Werte für gesundes Wohnen. Als Faustformel gilt: 20 bis 25 Prozent der Raumgrundfläche sollten als Fensterfläche ausgeführt werden. Ein 20-Quadratmeter-Raum benötigt demnach 4 bis 5 Quadratmeter Fensterfläche.

Dachfenster spielen hier eine besondere Rolle, da sie deutlich mehr Tageslicht liefern als Fassadenfenster in Gauben. Neben der Lichtversorgung berücksichtigt die Norm auch Aussicht, Sonneneinstrahlung und Blendungsschutz.

Baubewilligungen für Dachfenster

In der Schweiz existiert keine einheitliche Bauverordnung; die Vorschriften variieren kantonal. Ein einfacher Austausch alter Dachfenster gegen energiesparende Modelle bedarf in der Regel keiner Bewilligung, sofern die Grösse unverändert bleibt. Anders verhält es sich beim Dachausbau mit Nutzungsänderung (z.B. Umwandlung eines Dachbodens in Wohnraum) oder bei Eingriffen in die Statik wie dem Bau von Dachgauben, Dachaufbauten oder Dachbalkonen – hier ist eine Baubewilligung obligatorisch.

Die Baubewilligung deckt auch die sogenannte Mindestlichtfläche ab, die je nach Kanton ein Achtel bis zu einem Zehntel der Dachgeschoss-Grundfläche ausmacht. Zudem sind brandschutzrechtliche Abstände zu Nachbargebäuden sowie statische Nachweise durch einen Statiker erforderlich. Bei Eigentumswohnungen oder Reihenhäusern ist zudem die Zustimmung des Hauseigentümers beziehungsweise der Nachbarn einzuholen.

Herstellung und Eigenschaften von Floatglas

Die Basis vieler moderner Verglasungen bildet Floatglas, das nach dem Pilkington-Verfahren hergestellt wird. Dabei wird geschmolzenes Glas auf ein Bad aus flüssigem Zinn geleitet, wodurch eine gleichmässige Dicke und planparallele Oberflächen entstehen. Die Rohstoffe umfassen Sand, Soda, Dolomit, Kalkstein und Glaubersalz. Die Schmelze wird auf etwa 1500°C erhitzt, bevor sie bei rund 1200°C in die Zinnwanne eintritt.

Um Oxidation des Zinns zu verhindern, wird die Wanne mit einer Schutzgasatmosphäre aus Stickstoff und Wasserstoff überdeckt. Das resultierende Glasband durchläuft anschliessend einen Kühlofen (Lehr), wo es spannungsfrei abgekühlt wird. Floatglas dient als Ausgangsmaterial für Sicherheitsglas, Spiegel, Isolierglas und vieles mehr. Die visuellen Qualitätsmerkmale dieses Basisglases werden gemäss den genannten SIGAB-Richtlinien und europäischen Normen bewertet.